AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen Tierpension Elchingen für die Tierbetreuung (Tierpension & Tagesbetreuung)

 

§1 Der Tierhalter beauftragt die Tierpension Elchingen (im folgenden Tierpension genannt) sein Tier für den genannten Zeitraum zu betreuen. Der Besitzer konnte die Tierpension vorab besichtigen. Das Tier wird während seines Aufenthaltes artgerecht betreut und gepflegt.

 

§2 Der Besitzer macht zuverlässige und klare schriftliche Angaben über den Gesundheitszustand des Tieres, sowie über die Verabreichung von Medikamenten und des Futters. Der Tierhalter bestätigt, dass alle Informationen betreffend seines Tieres vollständig und wahrheitsgetreu sind.

 

§3 Sofern der Tierbesitzer kein eigenes Tierfutter mitbringt, ist es der Tierpension vorbehalten, dem Tier artgerechtes Futter zu geben.

 

§4 Die Hunde können tagsüber in kleinen Gruppen zusammen sein. Hierbei sind kleine Raufereien nicht auszuschließen. Ist Gruppenhaltung vom Besitzer nicht erwünscht oder aufgrund des Verhaltens des Hundes nicht möglich, muss dies auf der Anmeldung angegeben werden. Katzen sind von der Gruppenhaltung ausgeschlossen.

 

§5 Die Tierpension übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Sachen (Decken, Schüsseln, Spielzeug, Geschirre, Leinen, ect.)

 

§6 Für den Notfall hat der Besitzer des Tieres die nötigen Kontaktdaten hinterlegt. Die Tierpension behält sich das Recht des eigenen Ermessens vor, wann die angegebene Person zu kontaktieren ist.

 

§7 Die Tierpension ist nicht verpflichtet die Besitzverhältnisse des Tieres zu klären und verlässt sich auf die Angaben des Abgebers und die Eintragung im Impfpass.

 

§9 Der Besitzer übernimmt die Kosten für eventuelle Schäden die sein Tier verursacht.

 

§10 Der Besitzer versichert das sein Tier frei von ansteckenden Krankheiten, sowie von Ektoparasiten wie Flöhen, Milben, etc. ist. Des Weiteren, dass eine gültige Impfung bei Hunden gegen Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Parainfluenza, Leptospirose und Tollwut und bei Katzen RCP und Tollwut, vorliegt.

 

§11 Der gültige Impfpass ist bei Unterbringungsbeginn in der Tierpension abzugeben. Sollte die Impfung abgelaufen sein, kann und wird die Tierpension dieses Tier nicht aufnehmen. Die vollen Kosten des reservierten Zeitraums hat der Besitzer vor Ort zu begleichen.

 

§12 Bei Besitzern von Hunden, die in der Tagesbetreuung untergebracht werden, übernimmt der Besitzer die Verantwortung dafür, dass die Impfungen regelmäßig getätigt werden, ohne dass die Tierpension dies kontrolliert.

 

§13 Die Tierpension haftet nicht für auftretende Krankheiten, Verletzungen oder den Todesfall eines Tieres.

 

§14 Die Hunde sind angeleint auf das Grundstück zu führen.

 

§15 Bitte nur nach Aufforderung eintreten.

 

§16 Den Anweisungen der Tierpension ist jederzeit Folge zu leisten. Die Tierpension behält sich das Recht vor, einen Kunden des Geländes zu verweisen.

 

§17 Der Pflege-/ Rahmenvertrag und Pensionsvertrag behält seine Gültigkeit für spätere Unterbringungen. Reservierungen für die Tierpension werden per E-Mail, SMS oder WhatsApp vereinbart und sind bindend für den Tierbesitzer. Reservierungen für die Tagesbetreuung können auch telefonisch entgegengenommen werden.

 

§18 Bei Annullierung oder Verkürzung der Dauer einer Reservierung, wird die Tierpension den Preis für die gesamte reservierte Zeit in Rechnung stellen.

 

§19 Der Besitzer verpflichtet sich, das Tier an dem vereinbarten Termin wieder abzuholen. Wenn das Tier nicht abgeholt wird, werden die zusätzlichen Tage in Rechnung gestellt. Bei Nichtabholung des Tieres, spätestens eine Woche nach Ablauf des vereinbarten Abholungstermins, außer die Reservierung wurde verlängert, ist es der Tierpension vorbehalten, das Tier zu vermitteln. Eventuelle Kosten werden dem Besitzer in Rechnung gestellt. Die erzielte Vermittlungsgebühr wird mit den entstandenen Kosten für die Unterbringung des Tieres und möglichen anderen Kosten verrechnet.

 

§20 Die Hälfte des veranschlagten Preises ist bei der Abgabe des Tieres fällig. Die andere Hälfte der Unterbringungskosten und etwaige Zusatzkosten (Tierarzt, Medikamente, Futter, etc.) werden vom Besitzer bei Abholung des Tieres beglichen. Die Zahlung kann nur bar erfolgen.

 

§21 Der Tierhalter willigt ein, dass die Tierpension gelegentlich Fotografien seiner Tiergäste aufnimmt. Hiermit erlaubt der Tierhalter ausdrücklich die Veröffentlichung dieser Bilder, auch zu Werbezwecken.

 

§22 Informationen zu Preisen, Öffnungszeiten und Serviceleistungen erhalten Sie in der Tierpension oder auf unserer Internetseite. Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.

 

§23 Die persönlichen Vertrags- und Registrierungsdaten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft. Die Daten dienen lediglich der internen Verarbeitung und Rechnungstellung.

 

§24 Salvatorische Klausel: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen beeinträchtigen nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestandteile. §25 Gerichtsstand ist Aalen.

 

Die Buchung der Tierpension ist verbindlich, bei Nichtantreten des gebuchten Aufenthalts wird eine Stornierungsgebühr fällig. Einen Pensionsvertrag habe ich ausgefüllt oder meine Reservierung per E-Mail oder WhatsApp geschickt. Falls sich seitdem Angaben geändert haben, wurden diese von mir aktualisiert.

 

Tierpension Elchingen Version vom 03.06.2022 Inhaber: Sabrina Hunger, Mörikestraße 2, 73450 Neresheim

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