AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen Tierpension Elchingen für die Tierbetreuung (Tierpension & Tagesbetreuung)

 

§1 Der Tierhalter beauftragt die Tierpension Elchingen (im folgenden Tierpension genannt) sein Tier für den genannten
Zeitraum zu betreuen. Der Besitzer hatte die Möglichkeit die Tierpension vorab zu besichtigen. Das Tier wird während
seines Aufenthaltes artgerecht betreut, versorgt und gepflegt.

 

§2 Der Besitzer macht zuverlässige und klare schriftliche Angaben über den Gesundheitszustand des Tieres, Unarten,
sowie über die Verabreichung von Medikamenten und des Futters. Der Tierhalter bestätigt, dass alle Informationen,
betreffend seines Tieres, vollständig und wahrheitsgetreu sind.

 

§3 Sofern der Tierbesitzer kein eigenes Futter mitbringt, ist es der Tierpension vorbehalten, dem Tier artgerechtes
Futter zu geben, welches am Ende des Aufenthaltes abgerechnet wird.

 

§4 Die Hunde können tagsüber in kleinen Gruppen zusammen sein. Hierbei sind kleine Raufereien nicht auszuschließen.
Ist Gruppenhaltung vom Besitzer nicht erwünscht oder aufgrund des Verhaltens des Hundes nicht möglich, muss dies
auf der Anmeldung angegeben werden. Katzen sind von der Gruppenhaltung ausgeschlossen.

 

§5 Die Tierpension übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände (Decke, Schüssel, Spielzeug, Geschirr, Leine,
Halsband ect.)

 

§6 Für den Notfall hat der Besitzer des Tieres die nötigen Kontaktdaten zu hinterlegen. Die Tierpension behält sich das
Recht des eigenen Ermessens vor, wann die angegebene Person zu kontaktieren ist.

 

§7 Sollte ein Tierarzt benötigt werden, trägt der Besitzer die vollen Kosten. Jede Anfahrt zum Tierarzt wird mit einer
Aufwandspauschale von 75 € (innerhalb 25 km) verrechnet.

 

§8 Die Tierpension ist nicht verpflichtet die Besitzverhältnisse des Tieres zu klären und verlässt sich auf die Angaben
des Abgebers und die Eintragung im Impfpass.

 

§9 Der Besitzer übernimmt die Kosten für eventuelle Schäden, die sein Tier verursacht.

 

§10 Der Besitzer versichert, dass sein Tier frei von ansteckenden Krankheiten, sowie von Ektoparasiten wie Flöhen,
Milben, etc. ist. Des Weiteren, dass eine gültige Impfung bei Hunden gegen Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Parainfluenza,
Leptospirose und bei Katzen RCP, vorliegt. Das Tier sollte gepflegt sein.

 

§11 Der gültige Impfpass ist bei Unterbringungsbeginn in der Tierpension abzugeben. Sollte eine Impfung abgelaufen
sein, kann und wird die Tierpension dieses Tier nicht aufnehmen. Die vollen Kosten des reservierten Zeitraums hat der
Besitzer vor Ort zu begleichen.

 

§12 Bei Besitzern von Hunden, die in der Tagesbetreuung untergebracht werden, übernimmt der Besitzer die
Verantwortung dafür, dass die Impfungen regelmäßig getätigt werden, ohne dass die Tierpension dies ständig
kontrolliert.

 

§13 Die Tierpension haftet nicht für auftretende Krankheiten, Verletzungen oder den Todesfall eines Tieres.

 

§14 Sollte ein Tier verenden, wird der Besitzer umgehend informiert.

 

§15 Die Hunde sind angeleint und nur nach Aufforderung auf das Grundstück zu führen.

 

§16 Den Anweisungen der Tierpension ist jederzeit Folge zu leisten. Die Tierpension behält sich das Recht vor, einen
Kunden des Geländes zu verweisen.

 

§17 Der Pflege-/ Rahmenvertrag und Pensionsvertrag behält seine Gültigkeit für spätere Unterbringungen.
Reservierungen für die Tierpension werden per E-Mail, SMS oder WhatsApp vereinbart und sind verbindlich für den
Tierbesitzer. Reservierungen für die Tagesbetreuung können auch telefonisch entgegengenommen werden.

 

§18 Bei Annullierung oder Verkürzung der Dauer einer Reservierung, wird die Tierpension den Preis für die gesamte
reservierte Zeit in Rechnung stellen.

 

§19 Der Besitzer verpflichtet sich, das Tier an dem vereinbarten Termin wieder abzuholen. Wenn das Tier nicht abgeholt
wird, werden die zusätzlichen Tage in Rechnung gestellt. Bei Nichtabholung des Tieres, spätestens eine Woche nach
Ablauf des vereinbarten Abholungstermins, außer die Reservierung wurde verlängert, ist es der Tierpension
vorbehalten, das Tier zu vermitteln. Eventuelle Kosten werden dem Besitzer in Rechnung gestellt. Die erzielte
Vermittlungsgebühr wird mit den entstandenen Kosten für die Unterbringung des Tieres und möglichen anderen Kosten
verrechnet.

 

§20 Die Hälfte des veranschlagten Preises ist bei der Abgabe des Tieres in bar fällig oder 50% Anzahlung. Der Restbetrag
der Unterbringungskosten und etwaige Zusatzkosten (Tierarzt, Medikamente, Futter, etc.) werden vom Besitzer bei
Abholung des Tieres bar beglichen. Die Zahlung kann nur bar erfolgen. An Sonn- und Feiertagen werden 10 € extra
verrechnet. Die Tierpension Elchingen haftet nicht für den Aufenthalt des/der Hundes/Hunde in dem 24/7 Abholgehege.

 

§21 Der Tierhalter willigt ein, dass die Tierpension gelegentlich Fotografien seiner Tiergäste aufnimmt. Hiermit erlaubt
der Tierhalter ausdrücklich die Veröffentlichung dieser Bilder, auch zu Werbezwecken (Instagram, Website, Status, etc.)

 

§22 Informationen zu Preisen, Öffnungszeiten und Serviceleistungen erhalten Sie in der Tierpension oder auf unserer
Homepage. Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.

 

§23 Die persönlichen Vertrags- und Registrierungsdaten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte
weitergegeben oder verkauft. Die Daten dienen lediglich der internen Verarbeitung und Rechnungstellung.

 

§24 Salvatorische Klausel: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen beeinträchtigen nicht die Gültigkeit der übrigen
Vertragsbestandteile.

 

§25 Gerichtsstand ist Aalen.

 

Die Buchung der Tierpension ist verbindlich, bei Nichtantreten des gebuchten Aufenthalts wird eine
Stornierungsgebühr von 50€ fällig. Sollte die Stornierung innerhalb 7 Tage vor Antritt des gebuchten Zeitraums
stattfinden, ist der komplette Aufenthalt zu begleichen. Einen Pensionsvertrag habe ich ausgefüllt oder meine
Reservierung per E-Mail oder WhatsApp geschickt. Falls sich seitdem Angaben geändert haben, wurden diese von mir
aktualisiert.

 

Tierpension Elchingen Version vom 29.05.2023 Inhaber: Sabrina Hunger, Mörikestraße 2, 73450 Neresheim

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